Die Umsetzung der Ende 2018 verabschiedeten Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) tritt zum 01. Juli 2021 in Kraft. Bereits im letzten Jahr hat REDcert für das REDcert-EU System einen Antrag auf Anerkennung gem. RED II bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Derzeit befindet sich REDcert – wie alle anderen EU-zugelassenen Zertifizierungssysteme – immer noch im Anerkennungsverfahren. Dies hat verschiedene Gründe, auf die REDcert nur bedingt Einfluss hat. Zum einen musste REDcert noch inhaltliche Anpassungen vornehmen, die aber kurzfristig umgesetzt werden konnten. Zum Anderen fehlen für die endgültige Anerkennung der Zertifizierungssysteme noch einige sog. „Implementing Acts“ der EU-KOM, auf deren Veröffentlichung die Zertifizierungssysteme keinen Einfluss haben.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat REDcert den inhaltlichen Bewertungsprozess hinsichtlich der Systemanforderungen durch die Kommission – soweit dies angesichts der fehlenden, noch nicht veröffentlichten Vorgaben möglich ist - erfolgreich abgeschlossen. Ein fristgerechter und vollständiger Abschluss des Anerkennungsverfahrens bis zum 30.06.2021 ist aber aufgrund der o.g. Gründe nicht möglich (dies gilt nicht nur für REDcert, sondern für alle EU-zugelassenen Zertifizierungssysteme).
Ab dem 01. Juli 2021 müssen jedoch alle Systemteilnehmer des REDcert-EU Systems die neuen Vorgaben gem. RED II in Ihren Unternehmen umsetzen.
Die bisher von der EU-Kommission als positiv bewerteten Systemgrundsätze haben wir auf unserer Homepage unter https://www.redcert.org/redcert-systeme/systemdokumente.html veröffentlicht. Die Systemdokumente gelten ab dem 01.07.2021 und liegen derzeit nur in englischer Sprache vor. Weitere Übersetzungen folgen in Kürze.
Zur besseren Orientierung haben wir eine kurze Präsentation erstellt und die wesentlichen Änderungen in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.
Änderungen im REDcert-EU System - Übersicht