Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2024 einen wichtigen Schritt zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und Klimaschutz in Europa gemacht. Mit der Annahme des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2666 werden die auf den Anbau von Weizen, Roggen, Mais, Gerste, Triticale, Zuckerrüben, Raps, Feldgras und Grünlandschnittgut in Deutschland zurückgehenden Treibhausgasemissionen anerkannt.
Dieser Beschluss stellt sicher, dass Deutschland als Mitgliedstaat genaue und nachprüfbare Daten für die Erfassung und Bewertung von Treibhausgasemissionen aus landwirtschaftlichen Prozessen bereitstellt. Diese Daten, die bis auf die Ebene der NUTS-2-Regionen erhoben wurden, tragen dazu bei, dass die landwirtschaftliche Produktion nachhaltiger gestaltet und die Emissionen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen gesenkt werden können.
Die Anerkennung der Daten basiert auf Artikel 31 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und unterstützt den Einsatz von Biokraftstoffen und anderen Biomassebrennstoffen, um die ehrgeizigen Klimaziele der EU zu erreichen. Die Entscheidung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist bis zum 4. November 2029 gültig.