Was ist die Union database (UDB)?
Die "Datenbank der Union" ist die Datenbank, die in Artikel 28 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 vorgesehen ist.
Rechtsgrundlage der Unionsdatenbank für Biokraftstoffe (UDB):
Artikel 28 (2) der Richtlinie (EU) 2018/2001, die sogenannte RED II, sieht die Einführung einer einheitlichen und verbindlichen Datenbank auf europäischer Ebene vor, in der alle Nachhaltigkeitsnachweise für Biokraftstoffe im Verkehrssektor und die entsprechenden Rohstoffe erfasst werden. Im Einzelnen bedeutet dies:
„(2) Die Kommission sorgt dafür, dass eine Unionsdatenbank eingerichtet wird, die die Rückverfolgung flüssiger und gasförmiger Kraftstoffe für den Verkehr ermöglicht, die auf den Zähler gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b angerechnet werden können oder für die Zwecke von Artikel 29 Absatz 1 Unterabsatz 1 berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten verlangen von den betreffenden Wirtschaftsteilnehmern, dass sie in dieser Datenbank Angaben über die getätigten Transaktionen und die Nachhaltigkeitseigenschaften dieser Kraftstoffe machen, einschließlich ihrer Lebenszyklustreibhausgasemissionen, beginnend beim Ort ihrer Produktion bis hin zum Kraftstoffanbieter, der sie auf den Markt bringt. Die Mitgliedstaaten können eine nationale Datenbank einrichten, die mit der Datenbank der Union verknüpft ist, wobei sie sicherstellen, dass eingegebene Daten sofort zwischen den Datenbanken übermittelt werden. Die Informationen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 4 überprüfen zu können, sind von den Kraftstoffanbietern in die jeweils einschlägige Datenbank einzugeben.“
Wo finde ich die UDB?
Die Testversion der UDB finden Sie hier.
Hier finden Sie die Live-Version der UDB.
Hier finden Sie die öffentliche Wiki-Seite der UDB.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für den Zugang zur UDB.
Wer hat Zugang zur UDB?
Aktuell wurde jeder REDcert-EU Teilnehmer mit seinen Daten in die UDB übernommen. Eine Einladungs-E-Mail für die Acceptance (Test) Version wurde am 31.03.2023 verschickt. Diese gilt jedoch nicht für die Live-Version der UDB. Für die Live-Version der UDB erhalten Sie in Kürze eine gesonderte Einladungs-Mail. Um diese Einladungs-Mail zu erhalten, müssen Sie vorab ein EU-Konto angelegt haben. Bitte sehen Sie hierzu die Schritt-für-Schritt Anleitung für den Zugang zur UDB.
Wer muss die UDB nutzen?
Die Eingabe von Informationen in die Unionsdatenbank ist für alle REDcert-EU Teilnehmer verpflichtend. Es handelt sich um eine Anforderung der Europäischen Kommission, die REDcert als ein von der EU-Kommission zugelassenes Zertifizierungssystem mit seinen Systemteilnehmern und Zertifizierungsstellen umzusetzen hat.
Daher müssen Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der Lieferkette von Biokraftstoffen (flüssige und gasförmige Kraftstoffe), die im Verkehrssektor verwendet werden und in den Anwendungsbereich der Erneuerbare-Energien-Richtlinie fallen, die Unionsdatenbank ausfüllen mit:
- Informationen zu den Rohstoffen (ab der 1. Sammelstelle),
- Angaben zur Nachhaltigkeit und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen,
- Materialverarbeitung / Umwandlung
- Alle Transaktionsdaten zu Transporten (Kauf und Verkauf) von Rohstoffen oder Brennstoffen.
Bisher wissen wir, dass Transaktionen innerhalb von 72 Stunden nach dem Handelsdatum/Versand registriert werden müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis muss vor dem Ende des Massenbilanzierungszeitraums aktualisiert werden. Der Massenbilanzzeitraum kann in der UDB als jährlich (ACHTUNG: nur zulässig für Erst-Erfasser) oder vierteljährlich gewählt werden.
Wie ist der Zeitplan der UDB?
Die EU-Kommission verfolgt einen ambitionierten Zeitplan, der bis Ende des Jahres 2023 eine funktionsfähige UDB vorsieht, mit der alle Transaktionen von nachhaltiger Biomasse und Biokraftstoffen verfolgt werden können.
Folgende Übersicht verdeutlicht den historischen Zeitstrahl des Projekts (aktuelle Zeitpunkte seitens der UDB befinden sich oben):
Historischer Zeitstrahl der UDB | Wertschöpfungskette | Zeitrahmen/Zeitpunkt |
Start der UDB | Gas | im Laufe Q1 2024 |
Start der UDB | Flüssig | 15.01.2024* (Anfangslagerbestände können ab dem 01.01.2024 eingegeben werden) |
Start: Registrierung der Warenströme (zusätzlich online | Gas | 02.10.2023 |
Start: Registrierung von Warenströmen (systemintern) | Gas | 01.07.2023 |
Start: Registrierung von Warenströmen | Flüssig | 03.04.2023 |
Start: Wertschöpfungskette für Gas - Erstregistrierung von Beständen | Gas | 03.04.2023 |
Zieldatum: Erstregistrierung von Beständen der Wertschöpfungskette für Gas | Gas | 01.04.2023 |
Zieldatum: Erstregistrierung von Beständen der Wertschöpfungskette für flüssige Brennstoffe | Flüssig | 31.03.2023 |
Start: Wertschöpfungskette für flüssige Brennstoffe- Ertsregistrierung von Beständen | Flüssig | 01.03.2023 |
Start: Gas - Einladung der Verteilernetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten zur UDB | Gas | 06.02.2023 |
Start: Einladung VS, EO, Service Provider UDB | Alle | 16.01.2023 |
Daten Harmonisierung bzgl. des Marktes | Alle | 12.12.2022 |
Veröffentlichung/Beginn der Kommunikation mit VS/MS/Markt | Alle | 21.11.2022 |
* Die Anwendung der Unionsdatenbank wird ab dem 15. Januar 2024 allen erfolgreich registrierten Wirtschaftsbeteiligten zur Registrierung von Transaktionen in der Lieferkette für flüssige Brennstoffe zur Verfügung stehen.
- In Bezug auf das offizielle Startdatum der UDB und auf mehrere Anfragen der Interessenträger haben wir beschlossen, die Anwendung am 15. Januar 2024 zu eröffnen, um einen reibungsloseren Start und eine bessere Unterstützung der Wirtschaftsbeteiligten zu ermöglichen.
- Die Erstregistrierung der Bestände ist für den 1. Januar 2024 möglich, d. h. die Bestände, die ab Anfang 2024 von den zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten auf Vorrat/ im Lager liegen. Diese Funktion wird im Laufe des Jahres 2024 für diejenigen Wirtschaftsbeteiligten verfügbar sein, die im späteren Teil des Jahres 2024 in die UDB eingeladen werden, um die Transaktionen ab dem 1. Januar 2024 zu buchen, sofern sie ab diesem Datum zertifiziert sind. Die Wirtschaftsakteure sollten sicherstellen, dass die erfassten Beträge dem Auditor während der Neutralen Kontrolle/dem Audit nachgewiesen werden können.
- Transaktionen können rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 auf der Grundlage der ersten Lagerbestände oder der von Lieferanten nach dem 1. Januar 2024 eingegangenen Transaktionen registriert werden.
Wo finde ich Schulungen zur UDB?
Die EU-Kommission hat bereits folgende Schulungen zur UDB angeboten, deren Aufzeichnung Sie hier abrufen können.
Des Weiteren finden Sie hier Benutzerhandbücher, Demo-Videos und weitere Trainings der UDB in englischer Sprache (NEU!).
Die Demo-Videos zur UDB in deutscher Sprache finden Sie nachfolgend (NEU!):
01_Wirtschaftsbeteiligte Hauptnutzer - Erstellung einer Materialverarbeitung in der UDB
02_Wirtschaftsbeteiligte Hauptnutzer - Anlegen von Transaktionen am Ursprungsort nach Teil B
03_Wirtschaftsbeteiligte Hauptnutzer - Anlegen einer Verkäufertransaktion
04_Wirtschaftsbeteiligte Hauptnutzer - Akzeptieren einer Transaktion durch den Käufer
05_Wirtschaftsbeteiligte Hauptnutzer - Ablehnen einer Transaktion durch den Käufer
06_Wirtschaftsbeteiligte Hauptnutzer - Anlegen einer Käufer Transaktion im Ursprungsort
07_Wirtschaftsbeteiligte Nutzer - Anlegen von Anfangslagerbeständen
08_Wirtschaftsbeteiligte Nutzer - Anlegen von Beschaffungsquellen mit/ohne Identifikationsnummer
Informationen von REDcert zum Thema "UDB":
REDcert-INFO Ausgabe 01/2023
REDcert-INFO Ausgabe 02/2023
REDcert-INFO Ausgabe 03/2023
Wenn Sie weitere spezifische Fragen zur UDB haben, können Sie diese an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten. Wir bitten schon jetzt um Verständnis, das wir angesichts der Komplexität des Themas und noch zahlreicher offener, mit der UDB zu klärender Themen, nicht jede Frage unmittelbar beantworten kann. Wir werden uns jedoch in einem solchen Fall schnellstmöglich um Klärung bemühen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!