Die Zertifizierungsstellen und ihre Kontrolleure müssen vor Aufnahme Ihrer Kontrolltätigkeit durch die REDcert GmbH zugelassen werden.
Die Zertifizierungsstelle ist erst nach Eingang des unterzeichneten Vertrages berechtigt, Kontrollen im Rahmen des entsprechenden REDcert Zertifizierungssystems durchzuführen und Zertifikate auszustellen.
Sie haben Fragen zur Zulassung als Zertifizierungsstelle? Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Peter Jürgens
Geschäftsführung und Zertifizierungsstellen
0049 228 3506101
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