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Kontrolle der REDcert Systeme

 

Die REDcert Systeme gewährleisten eine rechtskonforme Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowie die Kompatibilität mit anderen behördlich genehmigten Zertifizierungssystemen. Je nach Art der Biomasse, ihrem Verwendungszweck und ihrem Erzeugungs- bzw. Verwendungsort bestehen jedoch unterschiedliche Voraussetzungen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Diese globale Dimension der Nachhaltigkeitszertifizierung stellt auch für die Zertifizierungsstellen eine nicht unbeachtliche Herausforderung dar. Um transparente und vertrauenswürdige Kontrollsysteme zu schaffen, hat REDcert bei der Registrierung einer für die REDcert Systeme tätig werdenden Zertifizierungsstelle sowohl grundlegende als auch stufenspezifische Anforderungskriterien festgelegt:

 

  1. Zulassung durch eine zuständige Behörde im jeweiligen Land oder eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065

  2. Durchführung von neutralen Kontrollen gemäß den Anforderungen der ISO 19011 - Trennung von Bewertung und Zertifizierung.

  3. Einsatz von qualifiziertem bzw. fachkundigem sowie unabhängig und unparteiisch handelndem Personal - der Einsatz eines Kontrolleurs ist bei REDcert zu beantragen.

  4. Teilnahme an der Erstschulung durch REDcert sowie Schulung der REDcert-Kontrolleure vor Aufnahme der Zertifizierungstätigkeit im jeweiligen REDcert-System einschließlich Teilnahme an weiteren von REDcert angebotenen Veranstaltungen.

  5. Registrierung nach Vertragsabschluss mit REDcert - die Registrierung bzw. Anerkennung als REDcert-Zertifizierungsstelle ist zu beantragen

 

Die unabhänigigen, von REDcert zugelassenen Zertifizierungsstellen überprüfen im Rahmen von neutralen Kontrollen die Nachhaltigkeitskriterien anhand der REDcert Systemgrundsätze und Checklisten.

Unternehmen, die sich zertifizieren lassen wollen, können eine von REDcert zugelassene Zertifizierungsstelle auswählen. Alle für die REDcert Systeme zugelassenen Zertifizierungsstellen sind auf der REDcert Homepage veröffentlicht.

Die ausgewählte Zertifizierungsstelle muss REDcert dann bestätigen, dass sie vom betreffenden Unternehmen mit der Zertifizierung beauftragt wurde.

Zertifikate und Kontrollbescheinigungen können grundsätzlich nur nach einer positiven Vor-Ort Kontrolle vergeben werden. Die Zertifizierungsstelle hinterlegt den Kontrollbericht und das Zertifikat bzw. die Kontrollbescheinigung in der REDcert-Datenbank.

Alle gültigen Zertifikate und Kontrollbescheinigungen werden auf der REDcert Homepage (www.redcert.org) veröffentlicht.

Weitere Informationen sind unter Systemdokumente/Zertifizierungsstellen veröffentlicht.

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